Inhalt
3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Mai 2025 tritt die Bekanntmachung über die Ehrung für Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung vom 28. April 1989 (AllMBl. S. 499, StAnz. Nr. 20) außer Kraft.