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FinHMBek
Text gilt ab: 01.02.2017
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1132-F

Verleihung einer Medaille für Verdienste um das bayerische Finanzwesen und die bayerische Heimat
(FinHMedaillebekanntmachung – FinHMBek)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 16. Februar 2000, Nr. MB – L 0115/3 – 1/10 – 6 359

(FMBl. S. 94)

(StAnz. Nr. 8)

Zitiervorschlag: FinHMedaillebekanntmachung (FinHMBek) vom 16. Februar 2000 (FMBl. S. 94), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Dezember 2016 (FMBl. 2017 S. 2) geändert worden ist

1.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat verleiht für besondere Verdienste um das bayerische Finanzwesen und die bayerische Heimat eine Medaille. Diese trägt den Namen „Finanz- und Heimatmedaille des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat“.
2.
Die Medaille wird in Silber verliehen. Sie ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung und auch nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
3.
Die Medaille wird vom Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die gleichzeitig mit der Medaille ausgehändigt wird. Die Medaille geht in das Eigentum des Empfängers über.
Prof. Dr. Kurt Faltlhauser
Staatsminister