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Text gilt ab: 29.06.2023
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1132-A

Verleihung der Barbara Stamm-Medaille

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 13. Juni 2023, Az. M4/0130.01-1/262

(BayMBl. Nr. 318)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Verleihung der Barbara Stamm-Medaille vom 13. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 318)

1.  

Zum Gedenken an die herausragenden Verdienste von Frau Landtagspräsidentin a.D. Barbara Stamm ehrt die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Persönlichkeiten, die sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben, durch eine in einer Stufe verliehene Medaille (Barbara Stamm-Medaille).

2.  

Mit der Barbara Stamm-Medaille werden in der Regel bis zu fünf Persönlichkeiten oder bis zu fünfmal höchstens drei Persönlichkeiten derselben Personenvereinigung im Turnus von zwei Jahren ausgezeichnet.

3.  

1Die Barbara Stamm-Medaille trägt auf der Vorderseite das Konterfei von Frau Landtagspräsidentin a.D. Barbara Stamm mit der Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR FAMILIE, ARBEIT UND SOZIALES“ sowie zentral unter dem Konterfei die Aufschrift „BARBARA STAMM“ und „*1944 †2022“. 2Auf der Rückseite trägt sie das große bayerische Staatswappen und die Inschrift „FÜR VERDIENSTE UM DIE BAYERISCH-RUMÄNISCHEN BEZIEHUNGEN“. 3Sie hat einen Durchmesser von 50 mm und besteht aus vergoldetem Feinsilber. 4Die Medaille ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt. 5Sie ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des Art. 118 Abs. 5 der Verfassung.

4.  

Die Barbara Stamm-Medaille wird zusammen mit einer Anstecknadel verliehen.

5.  

1Die Barbara Stamm-Medaille und die Anstecknadel gehen in das Eigentum des Empfängers oder der Empfängerin über. 2Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.

6.  

Diese Bekanntmachung tritt am 29. Juni 2023 in Kraft.

Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor