Inhalt
Fünfter Teil
Schlussbestimmungen
31. Formblätter
31.1
1Die im Vollzug dieser Bekanntmachung zu verwendenden Formblätter sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern eingestellt und können unter der Adresse
www.wohnen.bayern.de herunter geladen werden.
2Der Druck nach diesen Vorlagen wird genehmigt; Inhalte und Formate sind beim Druck unverändert zu übernehmen.
3Die im Vollzug dieser Bekanntmachung zu verwendenden Formblätter WBS II und III sind im Behördennetz eingestellt und können unter der Adresse
www.stmi.bybn.de herunter geladen werden.
32. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2007 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.