Inhalt
    
    § 1
           Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft 
           
        1Die – männlichen und weiblichen – Angehörigen folgender Beamten- und Tarifgruppenbeschäftigten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft:
        - 1.
 
          bei der Bundesfinanzverwaltung
            - a)
 
              Prüfungsdienst
                Oberregierungsräte
                Regierungsoberräte
                Regierungsräte
                Zolloberamtsräte
                Zollamtsräte
                Zollamtmänner
                Zolloberinspektoren
                Zollinspektoren
                Zollbetriebsinspektoren
                Zollhauptsekretäre
                Zollobersekretäre
                Zollsekretäre,
 
              
              - b)
 
              Kontrolleinheiten der Hauptzollämter
                Regierungsdirektoren
                Oberregierungsräte
                Regierungsoberräte
                Regierungsräte
                Zolloberamtsräte
                Regierungsoberamtsräte
                Zollamtsräte
                Regierungsamtsräte
                Zollamtmänner
                Regierungsamtmänner
                Zolloberinspektoren
                Regierungsoberinspektoren
                Zollinspektoren
                Regierungsinspektoren
                Zollbetriebsinspektoren
                Zollschiffsbetriebsinspektoren
                Zollamtsinspektoren
                Regierungsamtsinspektoren
                Zollschiffsamtsinspektoren
                Zollhauptsekretäre
                Regierungshauptsekretäre
                Zollschiffshauptsekretäre
                Zollobersekretäre
                Regierungsobersekretäre
                Zollschiffsobersekretäre
                Zollsekretäre
                Regierungssekretäre
                Zollschiffssekretäre,
 
              
              - c)
 
              Grenzabfertigungsdienst
                Regierungsdirektoren
                Oberregierungsräte
                Regierungsoberräte
                Regierungsräte
                Zolloberamtsräte
                Zollamtsräte
                Zollamtmänner
                Zolloberinspektoren
                Zollinspektoren
                Zollbetriebsinspektoren
                Zollamtsinspektoren
                Zollhauptsekretäre
                Zollobersekretäre
                Zollsekretäre,
 
              
 
          
          - 2.
 
          bei der Forst- und Jagdverwaltung des Bundes (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Sparte Bundesforst –)
            Forstoberamtsräte
            Forstamtsräte
            Forstamtmänner
            Forstoberinspektoren
            Forstinspektoren
            Forstamtsinspektoren
            Forsthauptsekretäre
            Forstobersekretäre
            Forstsekretäre
            Forstassistenten
            – als Forstbetriebsbedienstete im Außendienst
            – sowie andere Bedienstete der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Sparte Bundesforst – die, ohne Beamte zu sein, über eine qualifizierte forstfachliche Ausbildung verfügen und die Aufgaben einer der vorgenannten Beamtengruppen wahrnehmen,
 
          
          - 3.
 
          bei bayerischen Behörden
            - a)
 
              bei der Polizei
                - aa)
 
                  Kriminalpolizei
                    Leitende Kriminaldirektoren
                    Kriminaldirektoren
                    Kriminaloberräte
                    Kriminalräte
                    Erste Kriminalhauptkommissare
                    Kriminalhauptkommissare
                    Kriminaloberkommissare
                    Kriminalkommissare
                    Kriminalhauptmeister
                    Kriminalobermeister
                    Kriminalmeister,
 
                  
                  - bb)
 
                  Uniformierte Polizei
                    Leitende Polizeidirektoren
                    Polizeidirektoren
                    Polizeioberräte
                    Polizeiräte
                    Erste Polizeihauptkommissare
                    Polizeihauptkommissare
                    Polizeioberkommissare
                    Polizeikommissare
                    Polizeihauptmeister
                    Polizeiobermeister
                    Polizeimeister,
 
                  
 
              
              - b)
 
              bei den Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltungen des Freistaates Bayern, der Gemeinden und der Körperschaften des öffentlichen Rechts
                - aa)
 
                  Forst- und Jagdverwaltung
                    Forsträte
                    Forstamtsräte
                    Forstamtmänner
                    Forstoberinspektoren
                    Forstinspektoren
                    Forsthauptsekretäre
                    Forstobersekretäre
                    Forstsekretäre
                    als Forstvollzugsbeamte im Außendienst,
 
                  
                  - bb)
 
                  Fischereiverwaltung
                    Regierungsdirektoren
                    Landwirtschaftsdirektoren
                    Oberregierungsräte
                    Landwirtschaftsoberräte
                    Regierungsräte
                    Landwirtschaftsräte
                    Regierungsamtsräte
                    Landwirtschaftsamtsräte
                    Regierungsamtmänner
                    Landwirtschaftsamtmänner
                    Regierungsoberinspektoren
                    Landwirtschaftsoberinspektoren
                    Regierungsinspektoren
                    Landwirtschaftsinspektoren
                    als Fischereivollzugsbeamte im Außendienst,
 
                  
 
              
              - c)
 
              bei den Bergämtern der Regierungen
                Leitende Bergdirektoren
                Bergdirektoren
                Bergoberräte
                Bergräte
                Technische Amtsräte
                Technische Amtmänner
                Technische Oberinspektoren.
 
              
 
          
        2Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind auch die in einem anderen Land als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bezeichneten Beamten oder Tarifbeschäftigten, soweit diese berechtigt sind, im Freistaat Bayern polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.
      
[Amtl. Anm.:] Sofern sie nicht eine selbständige Dienststelle leiten.
[Amtl. Anm.:] Sofern sie ihre Laufbahnprüfung abgelegt haben und mindestens zwei Jahre in einer in dieser Verordnung bezeichneten Beamtengruppe tätig gewesen sind.
[Amtl. Anm.:] Sofern sie mindestens vier Jahre in dem der Beamtengruppe entsprechenden Dienst oder im Polizeidienst des Bundes oder eines Landes tätig sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben.
[Amtl. Anm.:] Sofern sie ihre Laufbahnprüfung abgelegt haben und mindestens zwei Jahre in der entsprechenden Angestelltengruppe tätig gewesen sind oder das 21. Lebensjahr vollendet haben und ohne abgeschlossene Laufbahnprüfung mindestens vier Jahre in der entsprechenden Angestelltengruppe tätig gewesen sind.
[Amtl. Anm.:] Sofern sie nicht in der vierten Qualifikationsebene eingestiegen sind.