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Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über den Katholisch-Theologischen Fachbereich der Universität Augsburg Vom 17. September 1970 (Art. 1–7)
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
[Schlussformel]
Anlage Schlussprotokoll
Inhalt
Text gilt ab: 03.11.1970
Fassung: 17.09.1970
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Artikel 6
Eine in Zukunft etwa zwischen den Hohen Vertragschließenden entstehende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrages wird nach Art. 15 § 1 des Bayerischen Konkordates vom 29. März 1924 beseitigt werden.