Inhalt

Text gilt ab: 03.11.1970
Fassung: 17.09.1970
Artikel 3
Anstelle der in Art. 4 § 2 des Bayerischen Konkordates vom 29. März 1924 genannten Professuren wird je eine Professur für Systematische Philosophie, für Gesichte der Philosophie und für Grenzfragen der Theologie und der Naturwissenschaft im katholisch-theologischen Fachbereich der Universität Augsburg geschaffen werden.