Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2018
Fassung: 18.04.2018
§ 2
1Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. 2Der in § 1 genannte Tarifvertrag tritt außer Kraft, wenn das materielle Tarifrecht gegenüber einer der dort bezeichneten vertragsschließenden Parteien außer Kraft tritt. 3In beiden Fällen wird die Nachwirkung gemäß § 4 Absatz 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.