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Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) Vom 16. November 2009 (§§ 1–2)
§ 1
§ 2
[Schlussformel]
Anlage Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)
Anlage Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2008
Fassung: 16.11.2009
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Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)
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