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Text gilt ab: 27.01.2012
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Dienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung des Statistikmoduls im Fachverfahren RegisSTAR bei den Registergerichten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

JMBl2008171


2003.4-J
Dienstvereinbarung
über die Einführung und Anwendung des Statistikmoduls
im Fachverfahren RegisSTAR bei den Registergerichten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
vom 16. Oktober 2008 Az.: 1518f - VI - 18/08,
geändert durch Bekanntmachung vom 15. November 2011 (JMBl 2012 S. 2)
Um die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht bei den Registergerichten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu ermöglichen, wird die mit dem Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bayern und dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 16. Oktober 2008 zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen und Belange der Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Folgenden Beschäftigte) geschlossene Dienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung des Statistikmoduls im Fachverfahren RegisSTAR bei den Registergerichten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wie folgt neu gefasst: