Inhalt
§ 1
Erste Juristische Staatsprüfung
1 Beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:
1.
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Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
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621,92 €,
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2.
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für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
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207,31 €,
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3.
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für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten
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für jede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit
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13,84 €,
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4.
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für den Stichentscheid
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für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
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13,84 €,
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mindestens jedoch je Aufgabe
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83,04 €,
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5.
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für die mündliche Prüfung
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für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
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20,04 €.
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2Die Vergütungssätze gelten bereits für den mündlichen Teil des Termins 2024/1 der Ersten Juristischen Staatsprüfung.