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PrVProfV
Text gilt ab: 01.09.2024
Fassung: 06.05.2008
§ 1
Erste Juristische Staatsprüfung
1 Beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:
1.
Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
621,92 €,
2.
für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
207,31 €,
3.
für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten


für jede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit
13,84 €,
4.
für den Stichentscheid


für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
13,84 €,

mindestens jedoch je Aufgabe
83,04 €,
5.
für die mündliche Prüfung


für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
20,04 €.
2Die Vergütungssätze gelten bereits für den mündlichen Teil des Termins 2024/1 der Ersten Juristischen Staatsprüfung.