Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (Bayerische Pflanzenabfall-Verordnung – PflAbfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1984 (GVBl. S. 100) BayRS 2129-2-2-U (§§ 1–7)
§ 1 Allgemeine Grundsätze
§ 2 Abfälle aus der Landwirtschaft
§ 3 Abfälle aus dem Erwerbsgartenbau
§ 4 Abfälle aus der Forst- und der Almwirtschaft und aus sonstigen Bereichen
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Inhalt
PflAbfV
Text gilt ab: 01.07.2017
Fassung: 13.03.1984
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 3
Abfälle aus dem Erwerbsgartenbau
Auf pflanzliche Abfälle aus Betrieben des Erwerbsgartenbaus ist § 2 entsprechend anzuwenden.