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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten des Freistaates Bayern Vom 23. Juli 1994 (GVBl. S. 603) BayRS 763-15-I (Art. 1–29)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Umwandlung in Aktiengesellschaften (Art. 1–2)
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Zweiter Teil Anstalten des öffentlichen Rechts (Art. 3–21)
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Abschnitt I Gemeinsame Vorschriften (Art. 3–17)
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Abschnitt II Bayerische Beamtenkrankenkasse (Art. 18–20)
Art. 18 Rechtsform, Sitz, Geschäftsgebiet
Art. 19 Aufgaben
Art. 20 Beirat
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Abschnitt III Sonstige Anstalten des öffentlichen Rechts (Art. 21)
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Dritter Teil Schlußbestimmungen (Art. 22–29)
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 23.07.1994
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Art. 20
Beirat
1
Zur sachverständigen Beratung der Bayerischen Beamtenkrankenkasse wird ein Beirat gebildet.
2
Das Nähere regelt die Satzung.