Verbot oder Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln, mineralischen oder organischen Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen |
bis zu 250 Euro/ha/Jahr, bei naturschutzfachlich besonders vordringlichen Zielen bis zu 350 Euro/ha/Jahr |
Einschränkungen der Bewirtschaftung von Wiesen für die Zeit vom 15. März bis |
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– |
14. Juni |
bis zu 100 Euro/ha/Jahr |
– |
30. Juni |
bis zu 125 Euro/ha/Jahr |
– |
31. August |
eines Jahres |
bis zu 175 Euro/ha/Jahr |
Einschränkungen der Intensität oder des Zeitraums der Beweidung |
bis zu 120 Euro/ha/Jahr |
Verbot oder Einschränkung des Einbringens von mineralischen oder organischen Düngemitteln, Kalk oder chemischen Mitteln in fischereiwirtschaftlich genutzte Teiche oder Stillgewässer |
bis zu 125 Euro/ha Gewässerfläche/Jahr |
Einschränkungen der Besatzmöglichkeiten für fischereiwirtschaftlich genutzte Teiche oder sonstige Gewässer |
bis zu 150 Euro/ha Gewässerfläche/Jahr |
Einschränkungen von Entlandungsmaßnahmen bei fischereiwirtschaftlich genutzten Teichen; ein Ausgleich ist nur für den Teil der nicht-entlandbaren Flächen zu leisten, der 20 v.H. der gesamten Teichfläche überschreitet. |
bis zu 275 Euro/ha Teichfläche/Jahr |
Einschränkungen der Bewirtschaftung von Teichen, z.B. beim Bespannen und Abfischen oder bei der Fütterung |
bis zu 375 Euro/ha/Jahr |
Einschränkungen in der Hiebsart auf Waldflächen |
15 bis 50 Euro/ha/Jahr |
Einschränkungen in der Baumartenwahl |
bis 550 Euro/ha/Jahr |
Einschränkungen im Waldaufbau |
25 bis 350 Euro/ha/Jahr |
Verbot der Düngung oder Kalkung auf Waldflächen |
40 Euro/ha/Jahr |
Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf Waldflächen |
15 Euro/ha/Jahr |
Verbot der Nutzung von Totholz-, Horst- oder Höhlenbäumen |
25 bis 200 Euro/Efm o.R. |
Erhöhter Arbeits- und Maschineneinsatz in Folge der genannten Verbote oder Einschränkungen |
bis zu 450 Euro/ha/Jahr auf Grünland |
bis zu 35 Euro/ha/Jahr auf Waldflächen |
bis zu 75 Euro/ha/Jahr in fischereiwirtschaftlich genutzten Teichen oder sonstigen Gewässern |