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Verordnung über die Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2000 (GVBl. S. 975) BayRS 791-1-3-U (§§ 1–9)
§ 1 Rechtsform
§ 2 Aufgaben
§ 3 Organe
§ 4 Präsidium
§ 5 Aufgaben des Präsidiums
§ 6 Direktor
§ 7 Freiheit von Forschung und Lehre
§ 8 Sitzungsgeld
§ 9 In-Kraft-Treten, Übergangsregelung
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2024
Fassung: 14.12.2000
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§ 8
Sitzungsgeld
1
Die Tätigkeit im Präsidium ist ehrenamtlich.
2
Das Staatsministerium kann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für die Mitglieder des Präsidiums ein Sitzungsgeld festsetzen.