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Verordnung über das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe
Vom 16. November 2001
(GVBl. S. 892)
BayRS 7801-4-L
Vollzitat nach RedR: Verordnung über das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe vom 16. November 2001 (GVBl. S. 892, BayRS 7801-4-L), die zuletzt durch § 1 Abs. 58 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
(1) Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde mit Sitz in Straubing.
(2) Das Dienstgebiet des Technologie- und Förderzentrums umfasst den Freistaat Bayern.
Dem Technologie- und Förderzentrum obliegen die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktion, Verarbeitung und Nutzung Nachwachsender Rohstoffe durch anwendungsorientierte Forschung, Versuche, Untersuchungen, Beratung, Information, Aus- und Fortbildung sowie die Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von Biomasse.
Über die Organisation, die Verwaltung und den Dienstbetrieb erlässt das Staatsministerium die erforderlichen Anordnungen.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
München, den 16. November 2001
Bayerisches Staatsministerium
für Landwirtschaft und Forsten
Josef Miller, Staatsminister