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Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 16.11.2001
§ 1
(1) Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde mit Sitz in Straubing.
(2) Das Dienstgebiet des Technologie- und Förderzentrums umfasst den Freistaat Bayern.