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Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (Bayerische Nebentätigkeitsverordnung – BayNV) Vom 14. Juni 1988 (GVBl. S. 160, ber. S. 210) BayRS 2030-2-22-F (§§ 1–21)
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Erster Abschnitt Allgemeines (§§ 1–5)
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Zweiter Abschnitt Nebentätigkeitsgenehmigung (§§ 6–8)
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Dritter Abschnitt Vergütung (§§ 9–12)
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Vierter Abschnitt Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn (§§ 13–18)
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Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 19–21)
[Schlussformel]
Inhalt
BayNV
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 14.06.1988
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München, den 14. Juni 1988
Der Bayerische Ministerpräsident
Franz Josef Strauß