Inhalt
1Die Verleihungsurkunde wird vom Ministerpräsidenten ausgefertigt. 2Sie ist mit dem großen Staatssiegel zu versehen. 3Abschriften des Gesetzes über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst und dieses Ordensstatuts sind ihr angeheftet.
[Amtl. Anm.:] BayRS 1132-4-S