Inhalt

MaxOG
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 18.03.1980
Art. 1
Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
1In Fortsetzung alter bayerischer Tradition wird der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst verliehen. 2Mit ihm sollen herausragende Leistungen auf den Gebieten von Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet werden.