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BayLplG
Text gilt ab: 01.02.2021
Fassung: 25.06.2012
Art. 27
Landesplanerische Stellungnahme
Wird kein Raumordnungsverfahren durchgeführt, werden in Bauleitplan- und Zulassungsverfahren landesplanerische Stellungnahmen von der höheren Landesplanungsbehörde abgegeben.