Inhalt
1Dieses Gesetz ist dringlich. 2Es tritt am 1. Juli 1972 in Kraft .
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 27. Juni 1972 (GVBl S. 210). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.