Inhalt

BayLStG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 27.03.1972
Art. 11
Satzung
1Die nähere Ausgestaltung der Stiftung wird durch eine Satzung2) geregelt. 2Die Staatsregierung erläßt die Satzung nach Anhörung des Stiftungsrats, dies gilt entsprechend für Änderungen und Ergänzungen.

2) [Amtl. Anm.:] BayRS 282-2-10-1-F