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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (BayRS II S. 241) BayRS 2011-2-I (Art. 1–62)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Art. 1–5)
Art. 1 Einteilung der Tatbestände
Art. 2 Straftaten
Art. 3 Ordnungswidrigkeiten
Art. 4 Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften oder Anordnungen für den Einzelfall
Art. 5 Vollstreckung des Bußgeldbescheids
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Zweiter Teil Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden; Entschädigung (Art. 6–11)
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Dritter Teil Einzelne Ermächtigungen und Ordnungswidrigkeiten (Art. 12–41)
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Vierter Teil Verfahren beim Erlaß von Verordnungen (Art. 42–53)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 54–62)
Inhalt
LStVG
Text gilt ab: 17.12.2024
Fassung: 13.12.1982
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Art. 3
Ordnungswidrigkeiten
Für die Ordnungswidrigkeiten des Landesrechts gilt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.