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LStVG
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 13.12.1982
Art. 23a
Uniform- und politisches Kennzeichenverbot
Mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro kann belegt werden, wer außerhalb von Versammlungen öffentlich Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer politischen Gesinnung trägt, sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist.