Inhalt
Anlage 1 (zu § 2)
Kurbezirke der bayerischen Staatsbäder
Der Kurbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Bad Reichenhall, der Gemeinde Bayerisch Gmain und den Gemeindeteil Kibling der Gemeinde Schneizlreuth.
Der Kurbezirk umfasst vom Gebiet des Markts Bad Steben die Gemeindeteile Bad Steben und Obersteben.
Der Kurbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Bad Kissingen, ausgenommen die Gemeindeteile Albertshausen und Poppenroth.
Der Kurbezirk umfasst vom Gebiet der Stadt Bad Brückenau die Gemeindeteile Staatsbad Brückenau – mit dem so genannten Villenviertel – und Wernarz sowie das Gebiet zwischen dem Gemeindeteil Staatsbad Brückenau und dem Washingtonplatz.
Der Kurbezirk umfasst das Gebiet des Markts Bad Bocklet, ausgenommen den Gemeindeteil Nickersfelden.