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Inhaltsverzeichnis
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Kostengesetz (KG) Vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43) BayRS 2013-1-1-F (Art. 1–28)
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Erster Abschnitt Kosten für Amtshandlungen (Art. 1–20)
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Zweiter Abschnitt Benutzungsgebühren, Entschädigungen und Beiträge (Art. 21–24)
Art. 21 Benutzungsgebühren
Art. 22 Entschädigungen
Art. 23 Gebühren- und Auslagenfreiheit
Art. 24 Kurtaxe
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Dritter Abschnitt Sonstige Vorschriften (Art. 25–28)
[Schlussformel]
Inhalt
KG
Text gilt ab: 01.05.2023
Fassung: 20.02.1998
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Zweiter Abschnitt Benutzungsgebühren, Entschädigungen und Beiträge
Art. 21 Benutzungsgebühren
Art. 22 Entschädigungen
Art. 23 Gebühren- und Auslagenfreiheit
Art. 24 Kurtaxe