Inhalt
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1974 in Kraft.
(2) Art. 19a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft die ursprüngliche Fassung vom 26. März 1974 (GVBl S. 109). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.