Inhalt
1In den Fällen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 GrStG kann eine Einzelanerkennung durch das Bayerische Landesamt für Steuern im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung erfolgen. 2Der Antrag ist bei dem Belegenheitsfinanzamt einzureichen; dabei ist anzugeben
- 1.
der Steuerschuldner (§ 10 GrStG),
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- 2.
die Art des Heimes oder des Seminars,
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- 3.
der Träger des Heimes oder des Seminars,
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- 4.
die Anzahl der im Heim oder Seminar untergebrachten Schüler, Jugendlichen, Studierenden oder sonstigen Personen, die eine berufliche Bildungseinrichtung besuchen,
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- 5.
die Anzahl der Lehrkräfte oder der Aufsichtspersonen.
[Amtl. Anm.:] BGBl. FN 611-7