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Neufassung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
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Text gilt ab: 01.09.2013
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Mit Ablauf des 31. August 2013 tritt die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) vom 10. Juli 2012 (JMBl S. 58) außer Kraft.