Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) BayRS 2020-1-1-I (Art. 1–122)
Bereich erweitern
Erster Teil Wesen und Aufgaben der Gemeinde (Art. 1–28)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung der Gemeinde (Art. 29–60a)
Bereich reduzieren
Dritter Teil Gemeindewirtschaft (Art. 61–107)
Bereich erweitern
1. Abschnitt Haushaltswirtschaft (Art. 61–70)
Bereich reduzieren
2. Abschnitt Kreditwesen (Art. 71–73)
Art. 71 Kredite
Art. 72 Kreditähnliche Verpflichtungen; Sicherheiten
Art. 73 Kassenkredite
Bereich erweitern
3. Abschnitt Vermögenswirtschaft (Art. 74–85)
Bereich erweitern
4. Abschnitt Gemeindliche Unternehmen (Art. 86–99)
Bereich erweitern
5. Abschnitt Kassen- und Rechnungswesen (Art. 100–102a)
Bereich erweitern
6. Abschnitt Prüfungswesen (Art. 103–107)
Bereich erweitern
Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 108–118)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 119–122)
Inhalt
GO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
2. Abschnitt Kreditwesen
Art. 71 Kredite
Art. 72 Kreditähnliche Verpflichtungen; Sicherheiten
Art. 73 Kassenkredite