Inhalt
§ 3
Dienstliche Beurteilung
Abweichend von Art. 58 Abs. 2 Satz 1 LlbG erfolgt die Beurteilung im Vergleich zu den anderen Beamten und Beamtinnen derselben Besoldungsgruppe über die fachlichen Schwerpunkte Polizeivollzugsdienst, Wirtschaftskriminaldienst, Technischer Computer- und Internetkriminaldienst und Technischer Polizeivollzugsdienst hinweg.