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FachV-Pol/VS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.12.2010
§ 3
Dienstliche Beurteilung
Abweichend von Art. 58 Abs. 2 Satz 1 LlbG erfolgt die Beurteilung im Vergleich zu den anderen Beamten und Beamtinnen derselben Besoldungsgruppe über die fachlichen Schwerpunkte Polizeivollzugsdienst, Wirtschaftskriminaldienst, Technischer Computer- und Internetkriminaldienst und Technischer Polizeivollzugsdienst hinweg.