Inhalt
§ 1
Fachliche Schwerpunkte
1In der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz (Fachlaufbahn) werden die fachlichen Schwerpunkte
- 1.
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Polizeivollzugsdienst,
- 2.
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Wirtschaftskriminaldienst,
- 3.
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Technischer Computer- und Internetkriminaldienst,
- 4.
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Technischer Polizeivollzugsdienst sowie
- 5.
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Sicherheitsbereich im Landesamt für Verfassungsschutz
gebildet. 2Die Vorschriften des Leistungslaufbahngesetz (LlbG) sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sind anzuwenden, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.