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FachV-Bibl
Text gilt ab: 01.10.2015
Fassung: 01.09.2015
§ 58
Übergangsregelung
Für Anwärter und Anwärterinnen, die den Vorbereitungsdienst vor dem 1. Oktober 2015 begonnen haben, finden weiterhin die bis zum Ablauf des 30. September 2015 geltenden Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Anwendung.