Inhalt
§ 29
Übergangsbestimmungen
Für Prüfungsteilnehmer, die die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften in einem Ausbildungsgang mit vier Fächern nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) in der am 31. August 2022 geltenden Fassung abgelegt haben, finden die Regelungen des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 6 Satz 3 sowie des § 17 Abs. 1 in der am 14. September 2025 geltenden Fassung bis zum Prüfungstermin Frühjahr 2030 Anwendung.