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Verordnung über die staatlichen Zuschüsse für Fachhochschulen oder Fachhochschulstudiengänge in kirchlicher Trägerschaft (BayFHKiTrZV) Vom 25. September 1998 (GVBl. S. 884) BayRS 2210-6-2-WK (§§ 1–8)
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Teil 1 Zuschüsse zur Errichtung (§ 1)
§ 1 Zuschüsse für die Errichtung
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Teil 2 Zuschüsse zum Betrieb (§§ 2–3)
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Teil 3 Allgemeines und Schlußbestimmungen (§§ 4–8)
[Schlussformel]
Inhalt
BayFHKiTrZV
Text gilt ab: 01.11.2026
Fassung: 25.09.1998
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§ 1
Zuschüsse für die Errichtung
Maßnahmen werden nur im Rahmen der staatlichen Kostenrichtwerte bezuschußt.