Inhalt

EBekMiZi
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 11.05.1998
Teil 1 Einführung der bundeseinheitlichen Vorschriften der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen
(1) Die zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium der Justiz vereinbarte Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) vom 18. November 2024 (BAnz. AT 23.12.2024 B4) wird für den Freistaat Bayern mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt und ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Der Wortlaut der Anordnung ist als Druckexemplar und in der Datenbank BAYERN-RECHT sowie in der Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes (www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de) veröffentlicht. Die Druckexemplare können bei der Kulturbuch-Verlag GmbH, Sprosserweg 3, 12351 Berlin, bezogen werden.
(3) Ein Druckexemplar wird im Staatsministerium der Justiz archivmäßig verwahrt.