Inhalt
    
    
        
          § 3
           Verfahren für den öffentlichen Gesundheitsdienst 
          
         
        Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren nach Art. 5 BayLArztG gelten die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe, dass im Rahmen des Auswahlgesprächs nach § 2 Abs. 3 Satz 1 die Eignung auch im Hinblick auf die Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt wird.