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Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung – BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 850) BayRS 2020-4-2-I (Art. 1–103)
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Erster Teil Wesen und Aufgaben des Bezirks (Art. 1–20)
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Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung des Bezirks (Art. 21–52)
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Dritter Teil Bezirkswirtschaft (Art. 53–89)
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Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 90–100)
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1. Abschnitt Rechtsaufsicht und Fachaufsicht (Art. 90–99a)
Art. 90 Sinn der staatlichen Aufsicht
Art. 91 Inhalt und Grenzen der Aufsicht
Art. 92 Rechtsaufsichtsbehörde
Art. 93 Informationsrecht der Rechtsaufsichtsbehörde
Art. 94 Beanstandungsrecht
Art. 95 Recht der Ersatzvornahme
Art. 96 Bestellung eines Beauftragten
Art. 97 Fachaufsichtsbehörden
Art. 98 Befugnisse der Fachaufsicht
Art. 99 Genehmigungsbehörde
Art. 99a Ausnahmegenehmigungen
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2. Abschnitt Rechtsmittel (Art. 100)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 101–103)
Inhalt
BezO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
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1. Abschnitt Rechtsaufsicht und Fachaufsicht
Art. 90 Sinn der staatlichen Aufsicht
Art. 91 Inhalt und Grenzen der Aufsicht
Art. 92 Rechtsaufsichtsbehörde
Art. 93 Informationsrecht der Rechtsaufsichtsbehörde
Art. 94 Beanstandungsrecht
Art. 95 Recht der Ersatzvornahme
Art. 96 Bestellung eines Beauftragten
Art. 97 Fachaufsichtsbehörden
Art. 98 Befugnisse der Fachaufsicht
Art. 99 Genehmigungsbehörde
Art. 99a Ausnahmegenehmigungen