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Inhaltsverzeichnis
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Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung – BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 850) BayRS 2020-4-2-I (Art. 1–103)
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Erster Teil Wesen und Aufgaben des Bezirks (Art. 1–20)
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1. Abschnitt Begriff, Benennung und Hoheitszeichen (Art. 1–3)
Art. 1 Begriff
Art. 2 Name; Sitz der Bezirksverwaltung
Art. 3 Wappen und Fahnen; Dienstsiegel
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2. Abschnitt Wirkungskreis (Art. 4–6)
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3. Abschnitt Bezirksgebiet (Art. 7–10)
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4. Abschnitt Bezirksangehörige (Art. 11–15)
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5. Abschnitt Bezirkshoheit (Art. 16–20)
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Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung des Bezirks (Art. 21–52)
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Dritter Teil Bezirkswirtschaft (Art. 53–89)
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Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 90–100)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 101–103)
Inhalt
BezO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
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Art. 2
Name; Sitz der Bezirksverwaltung
Der Name der Bezirke und der Sitz der Bezirksverwaltung werden durch Gesetz bestimmt.