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BayBesG
Text gilt ab: 15.07.2023
Fassung: 05.08.2010

Abschnitt 2 Regelungen für Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, Nachwuchsprofessoren und Nachwuchsprofessorinnen sowie hauptberufliche Mitglieder von Hochschulleitungen