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BergbehördV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.11.2013
§ 5
Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt am 30. Dezember 2013 in Kraft.
(2) Soweit in Gesetzen, Verordnungen, Allgemeinen Verwaltungsanordnungen und Bekanntmachungen auf die bisherigen landesrechtlichen Vorschriften über die Organisation und die Zuständigkeit der Bergbehörden verwiesen wird, treten an deren Stelle die Vorschriften dieser Verordnung.