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Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV) Vom 1. Juni 2007 (GVBl. S. 377) BayRS 2133-1-1-B (§§ 1–15)
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Teil 1 Verfahren vor den Eintragungsausschüssen (§§ 1–8)
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Teil 2 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Richtlinie (EU) 2018/958 gemäß Art. 18 Abs. 4 BauKaG (§§ 9–14)
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Teil 3 Schlussvorschriften (§ 15)
§ 15 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BauKaV
Text gilt ab: 30.12.2023
Fassung: 01.06.2007
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