Inhalt
    
    
        
          § 2
           Anspruchsvoraussetzungen 
          
         
        Die Ausgleichszahlung wird in folgenden Fällen gewährt:
        
          - 1.
- 
            bei Beendigung des Beamtenverhältnisses, 
- 2.
- 
            beim Dienstherrnwechsel, 
- 3.
- 
            bei sonstiger Beendigung der ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit, wenn dadurch ein Arbeitszeitausgleich ganz oder teilweise unmöglich wird.