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VwRefATZV
Text gilt ab: 01.11.2019
Fassung: 10.01.2005
§ 1
Betroffene Verwaltungsbereiche
Als Bereiche, in denen wegen grundlegender Verwaltungsreformmaßnahmen in wesentlichem Umfang Stellen abgebaut werden, gelten
1.
aus dem Bereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Autobahndirektion Nordbayern, Landesbaudirektion
Staatliche Bauämter (einschließlich der staatlichen Hochbauämter, Hochschulbauämter und Straßenbauämter bis zu ihrem Wegfall)
2.
aus dem Bereich des Staatsministeriums der Justiz
Vollziehungsbeamte der Justiz
3.
aus dem Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
4.
aus dem Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ämter für Ländliche Entwicklung
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und staatliche agrarwirtschaftliche Fachschulen
5.
aus dem Bereich des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales, ohne Reha-Klinik Bad Reichenhall
6.
aus dem Bereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Wasserwirtschaftsämter
7.
aus dem Bereich verschiedener Ressorts
Regierungen.