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Inhaltsverzeichnis
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Forstdiensttauglichkeit
1. Geltungsbereich
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2. Gesundheitliche Anforderungen
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3. Nachweis der Forstdiensttauglichkeit bzw. der Ausbildungstauglichkeit
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4. Hinweise für die Gesundheitsämter zur Begutachtung
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5. Kosten
6. Anlagen
7. Anwendungsempfehlung für nichtstaatliche Dienstherren
8. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
AVV Forst
Text gilt ab: 01.11.2014
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8.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2014 in Kraft.