Inhalt
1Dieses Gesetz ist dringlich. 2Es tritt mit Wirkung vom 1. September 1969 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft die ursprüngliche Fassung vom 23. Juni 1970 (GVBl. S. 246). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.