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Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage „Mischbornquelle“ für den Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg in der Gemeinde Schaafheim, Gemarkung Mosbach
Vom 11. Dezember 2002
Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern: Bek. v. 8.1.2003 (GVBl. S. 7).
1Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Mischbornquelle“ für den Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg in der Gemeinde Schaafheim, Gemarkung Mosbach, ist das Regierungspräsidium Darmstadt – Abteilung Staatliches Umweltamt Darmstadt – in Hessen.
2Dieses handelt unter Anwendung des in Bayern geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Landratsamt Aschaffenburg, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Bayern erstreckt. 3Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.
Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.
Dieses Verwaltungsabkommen tritt am Tage nach der letzten Unterzeichnung in Kraft.
München, den 11. Dezember 2002
Für den Freistaat Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
Dr. Werner Schnappauf, Staatsminister
Wiesbaden, den 14. November 2002
Für das Land Hessen
Der Hessische Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten
Wilhelm Dietzel, Staatsminister