Inhalt
    
    Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage „Mischbornquelle“ für den Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg in der Gemeinde Schaafheim, Gemarkung Mosbach
Vom 11. Dezember 2002
    
    
    
    
    
  
Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in: 
Bayern: Bek. v. 8.1.2003 (GVBl. S. 7).
 
    
        
         1Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Mischbornquelle“ für den Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg in der Gemeinde Schaafheim, Gemarkung Mosbach, ist das Regierungspräsidium Darmstadt – Abteilung Staatliches Umweltamt Darmstadt – in Hessen.
 2Dieses handelt unter Anwendung des in Bayern geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Landratsamt Aschaffenburg, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Bayern erstreckt. 3Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.
        
      
 
    
        
        Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.
        
      
 
    
        
        Dieses Verwaltungsabkommen tritt am Tage nach der letzten Unterzeichnung in Kraft.
        
      
 
    
        
        München, den 11. Dezember 2002
         Für den Freistaat Bayern 
         Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen 
        Dr. Werner Schnappauf, Staatsminister
        Wiesbaden, den 14. November 2002
         Für das Land Hessen 
         Der Hessische Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten 
        Wilhelm Dietzel, Staatsminister