Flurstücke, die nur zum Teil im Entwicklungsbereich liegen:
Flurstücke Nrn. 976, 1026, 1027, 1031, 1032, 1032/1, 1032/2, 1032/3, 1034, 1036, 1043, 1079 und 1080.
Nähere Beschreibung der Teilflurstücke Nrn. 976, 1026, 1027, 1031, 1032, 1032/1, 1032/2, 1032/3, 1034, 1036, 1043, 1079 und 1080:
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 976,
begrenzt im Norden, Westen und Süden durch die Flurstücksgrenze; im Osten durch eine Gerade, die den Grenzstein auf der nördlichen Flurstücksgrenze, 50 m westlich des nordöstlichen Grenzpunktes mit dem Schnittpunkt auf der südlichen Flurstücksgrenze, 38 m westlich vom südöstlichen Grenzpunkt, verbindet;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1026,
begrenzt im Westen und Süden durch die Flurstücksgrenze; im Norden durch eine Gerade, die den Grenzstein auf der westlichen Flurstücksgrenze, 55 m südlich des Nordwestgrenzpunktes, mit der Südspitze des auf dem Flurstück befindlichen Gebäudes (Geflügelaufzuchthalle) verbindet; im Osten durch eine Gerade von der Südspitze des auf dem Flurstück befindlichen Gebäudes (Geflügelaufzuchthalle) zu dem Grenzstein auf der Südgrenze des Flurstücks, der 45 m östlich des Südwestgrenzpunktes liegt;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1027,
begrenzt im Westen, Süden und Osten durch die Flurstücksgrenze; im Norden durch die Verlängerung der Nordgrenze der Teilflächen aus Flurstücke Nrn. 1032, 1032/1, 1032/2 und 1032/3 nach Osten;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1031,
begrenzt im Norden, Westen und Süden durch die Flurstücksgrenze; im Osten durch eine Gerade, die in einem Abstand von 30 m parallel zur Ostgrenze des Flurstücks verläuft und 20 m nördlich der Südgrenze des Flurstücks endet und von diesem Punkt aus in östlicher Richtung im Abstand von 20 m parallel zur Südgrenze bis zur Ostgrenze des Flurstücks weitergeführt wird;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1032,
begrenzt im Westen, Süden und Osten durch die Flurstücksgrenze; im Norden durch eine Gerade, die 20 m entfernt parallel zur südlichen Flurstücksgrenze verläuft;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1032/1,
begrenzt im Westen, Süden und Osten durch die Flurstücksgrenze; im Norden durch eine Gerade, die 20 m entfernt parallel zur südlichen Flurstücksgrenze verläuft;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1032/2,
begrenzt im Westen, Süden und Osten durch die Flurstücksgrenze; im Norden durch eine Gerade, die 20 m entfernt parallel zur südlichen Flurstücksgrenze verläuft;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1032/3,
begrenzt im Westen, Süden und Osten durch die Flurstücksgrenze; im Norden durch eine Gerade, die 20 m entfernt parallel zur südlichen Flurstücksgrenze verläuft;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1034,
begrenzt im Norden, Westen und Süden durch die Flurstücksgrenze; im Osten durch eine Gerade, deren Schnittpunkte auf der nördlichen Grundstücksgrenze 95 m westlich vom Nordostgrenzpunkt und auf der südlichen Grundstücksgrenze 70 m östlich vom Südwestgrenzpunkt des Flurstücks liegen;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1036,
begrenzt im Norden, Westen und Süden durch die Flurstücksgrenze; im Osten durch eine Gerade, die die Nordgrenze des Flurstücks 38 m westlich vom Südwestgrenzpunkt des Flurstücks Nr. 981 und die südliche Flurstücksgrenze 94 m westlich des Nordostgrenzpunktes des Flurstücks Nr. 1034 schneidet;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1043,
begrenzt im Norden, Westen und Süden durch die Flurstücksgrenze; im Osten durch eine Gerade, deren Schnittpunkte auf der südlichen Flurstücksgrenze 40 m östlich des Nordostgrenzpunktes des Flurstücks Nr. 1042 und auf der nördlichen Flurstücksgrenze 91 m westlich des Südostgrenzpunktes des Flurstücks Nr. 1034 liegen;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1079,
begrenzt im Norden, Westen und Süden durch die Flurstücksgrenze; im Osten durch eine Gerade, die den Südostgrenzpunkt des Flurstücks Nr. 1027 mit dem Schnittpunkt auf der Südgrenze des Flurstücks Nr. 1080 verbindet, der 85 m westlich vom Südwestgrenzpunkt des Flurstücks Nr. 1081 liegt;
Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 1080,
begrenzt im Norden, Westen und Süden durch die Flurstücksgrenze; im Osten durch eine Gerade, die 85 m westlich vom Südwestgrenzpunkt des Flurstücks Nr. 1081 von der Südgrenze des Flurstücks Nr. 1080 zum Südostgrenzpunkt des Flurstücks Nr. 1027 verläuft.
Flurstücke, die vollständig im Entwicklungsbereich liegen:
Flurstücke-Nrn. 986, 986/11, 986/12, 1028, 1029, 1030, 1031/1, 1035, 1037, 1037/1, 1037/2, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043/12, 1044, 1044/1, 1045, 1046, 1047, 1048, 1049, 1049/1, 1050, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055, 1056, 1057, 1058, 1058/1, 1059, 1060, 1061, 1062, 1063, 1064, 1065, 1066, 1067, 1068, 1069, 1070, 1071, 1072, 1073, 1074, 1075, 1076, 1077.